Weltreise – Abmeldung aus Deutschland

Planst du eine Weltreise, musst du dich früher oder später mit der Frage beschäftigen, ob du dich aus Deutschland abmelden wirst oder nicht. Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen und sollte daher gut überlegt werden.

In diesem Beitrag möchten wir dir Informationen zu diesem komplexen Thema geben und dir ein paar Vor- und Nachteile aufzeigen.

Hinweis: Wir sind natürlich keine Anwälte oder Experten für dieses Thema. Alle Informationen haben wir entweder recherchiert oder basierend auf unseren eigenen Erfahrungen niedergeschrieben. Im Zweifel solltest du also nochmal bei den offiziellen Stellen nachfragen.

Muss ich mich abmelden?

Das Bundesmeldegesetzt (BMG) ist in dieser Frage eindeutig:

(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.

BMG § 17 Anmeldung, Abmeldung

Übersetzt bedeutet das: Gibst du deine Wohnung auf, musst dich für deine Weltreise aus Deutschland abmelden!

Bis zum Jahr 2015 konnte man sich für die Zeit der Weltreise einfach bei Freunden oder Verwandten anmelden und so in Deutschland gemeldet bleiben. Heute geht das nicht mehr, weil du bei einem Umzug eine Wohnungsgeberbescheinigung beim Bürgeramt vorlegen musst.

Theoretisch können auch Freunde oder Verwandte diese Bescheinigung ausstellen, wenn du bei ihnen zur Untermiete wohnst. Da du das aber nicht tust, kann so eine Scheinmeldung ganz schnell nach hinten losgehen und richtig teuer werden. Bei Falschangaben oder Verstößen kann ein Bußgeld von bis zu 1000 € von dir und bis zu 50.000 € vom Wohnungsgeber verlangt werden (BMG § 54). Ob das letztendlich auffällt, sei mal dahin gestellt, aber ein Risiko geht ihr beiden definitiv ein.

Und wenn man die Wohnung untervermietet?

Hier sieht die Sache ein bisschen anders aus.

In den Verwaltungsvorschriften zur Durchführungen des Bundesmeldegesetzes gibt es den § 17.2.2. Dieser besagt:

17.2.2 Abgrenzung des Auszugs von einer vorübergehenden Abwesenheit

Auszug bedeutet das tatsächliche, endgültige Verlassen einer Wohnung. Kein Auszug, sondern lediglich eine vorübergehende Unterbrechung der Benutzung einer Wohnung liegt vor, wenn die Absicht und die tatsächliche Möglichkeit bestehen, die Benutzung der Wohnung fortzusetzen. Von einem Auszug ist in der Regel auszugehen, wenn aus der Wohnung zur Benutzung erforderliche Einrichtungsgenstände entfernt werden oder die voraussichtliche Abwesenheit länger als ein Jahr ist.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

Unserem Verständnis nach bedeutet das, dass du dich nicht abmelden musst, wenn du deine Wohnung möbliert untervermietest und innerhalb eines Jahres zurückkommst. Abmelden müsstest du dich dementsprechend nur, wenn du länger als 1 Jahr auf Weltreise bist.


Wir haben uns für die Abmeldung aus Deutschland entschieden, da wir die Wohnung aufgegeben hatten und die Abmeldung für uns einige Vorteile hatte.

Abmeldung aus Deutschland

Hast du dich für die Abmeldung aus Deutschland entschieden, ist der weitere Ablauf wie folgt:

Eine Woche vor deiner Abreise gehst du mit deinem Personalausweis zum Bürgerbüro und teilst ihnen mit, dass du ins Ausland gehen wirst. Oftmals wollen sie ein Land wissen, in das du umziehen wirst (mit einer Weltreise ohne festen Wohnsitz sind sie meist überfordert). Gib einfach das erste Land an, in das du reisen wirst. Bei uns war das damals Thailand.

Anschließend bekommst du einen netten Aufkleber auf deinen Ausweis, der dir bescheinigt, keine Wohnung mehr in Deutschland zu haben.

Lasse dir unbedingt eine Abmeldebescheinigung ausstellen! Das erleichtert dir nicht nur die Neuausstellung des Reisepasses, du kommst damit auch aus deinen Verträgen heraus.

Tipp

Den Reisepass solltest du für diesen Termin zu Hause lassen. Wir haben schon von mehreren gehört, dass sie auch einen entsprechenden Vermerk in den Reisepass bekommen haben. Damit kannst du im Zweifelsfall auf deiner Reise Probleme bekommen, weil viele Länder bei der Einreise eine Wohnadresse wissen möchten. Ohne den Vermerk kannst du einfach deine alte Adresse angeben.

Welche Konsequenzen hat die Abmeldung

Die Abmeldung aus Deutschland bringt einige Vorteile aber auch Nachteile mit sich.

Vorteile

  • Sonderkündigungsrecht für Verträge: Hast du im Rahmen deiner Weltreisevorbereitung vergessen, Verträge zu kündigen oder steckst du in langfristigen Verträgen, die sich nicht bis zur Abreise kündigen lassen (vor allem relevant bei recht kurzfristigen Abreisen), ist die Abmeldebestätigung Goldwert.

    Mit ihr hast du das Recht auf außerordentliche Kündigungen. Lege der Kündigung dafür eine Kopie der Abmeldung bei.
    Wir kamen durch die Abmeldebestätigung damals z. B. aus dem Internetvertrag heraus, was für uns sehr positiv war. Der Vertrag wäre sonst noch ein Jahr weiter gelaufen und wir hätten jeden Monat knapp 50 € für nichts bezahlt.

  • Krankenkasse kündigen: Für die Weltreise sollte man die Krankenkasse im Regelfall problemlos kündigen können. Manche Krankenkassen stellen sich da aber quer und machen einem das Leben schwer. Mit der Abmeldebestätigung lassen sie dich auf jeden Fall heraus.

  • Keine Steuerpflicht in Deutschland: In der Regel erlischt mit der Abreise und der Abmeldung die Steuerpflicht in Deutschland. Da es hier aber ein paar Besonderheiten gibt, solltest du dich ggf. nochmal mit dem Steuerberater kurz schließen.
    Falls du noch eine Steuererklärung machen (musst), hinterlege einen Empfangsbevollmächtigten beim Finanzamt, der für dich die Post bekommt.

Nachteile

  • Du hast kein Anrecht auf Sozialleistungen in Deutschland.
  • Hast du ein Gewerbe, musst du dieses ggf. abmelden.
  • Die Banken können dir das Konto kündigen.

Tipp: Die Konten von comdirect und DKB* kannst du auch ohne Wohnsitz in Deutschland führen.

  • Es wird schwieriger bis unmöglich Verträge abzuschließen oder neue Bankkonten zu eröffnen.
  • Du kannst nicht mehr so einfach wählen gehen. So muss die Stimmabgabe für die Bundeswahlen in der Regel ca. 6 Monate im Voraus bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden.

Was du vor der Abmeldung erledigen musst

Für einige Sachen braucht es zwingend einen Wohnsitz, also solltest du vor der Abmeldung noch einige Dinge erledigen:

  • ggf. Reisepass beantragen
  • Internationalen Führerschein beantragen
  • Kreditkarten besorgen
  • ggf. neue Bankkonten eröffnen
  • Auslandskrankenversicherung abschließen

Wir hoffen, wir konnten dir einige Fragen zu diesem Thema beantworten.

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